All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der Tie­re Akademie

AGBs FÜR SEMINARVERANSTALTUNGEN DER Tie­re­aka­de­mie gGmbH

Leis­tungs­be­schrei­bung

Wel­che Leis­tun­gen ver­trag­lich zwi­schen dem/der Teil­neh­men­de und Tie­re Aka­de­mie gGmbH, Busc­höhr­chen 19, D 53819 Neun­kir­chen-Seel­scheid, im fol­gen­den „Ver­an­stal­te­rin“ genannt, ver­ein­bart sind, ergibt sich aus der jewei­li­gen Aus­schrei­bung des Semi­nars. Die dort gemach­ten Anga­ben sind bin­dend. Die Ver­an­stal­te­rin behält sich aus­drück­lich vor aus sach­lich berech­tig­ten Grün­den zumut­ba­re Ände­run­gen und Abwei­chun­gen zum Inhalt und Ablauf der Gesamt­ver­an­stal­tung zu erklä­ren. Über die­se wird der/die Teil­neh­men­de vor Beginn der Ver­an­stal­tung informiert.

Wei­ter­hin behält sich die Ver­an­stal­te­rin vor, even­tu­ell not­wen­di­ge kurz­fris­ti­ge und klei­ne­re Ände­run­gen sowie zeit­li­che Ver­schie­bun­gen bei den Ver­an­stal­tun­gen vorzunehmen.
Die Ver­an­stal­te­rin garan­tiert, dass der Umfang der beschrie­be­nen Leis­tun­gen erhal­ten bleibt und bemüht sich, mög­li­che Ände­run­gen im Ein­ver­neh­men mit den Teil­neh­mern vorzunehmen.

Die Ver­an­stal­te­rin gewährt nicht, dass der/die Teil­neh­men­de eine abschlie­ßen­de Prü­fung besteht.

Abschluss des Ver­tra­ges – Anmeldung

Die Anmel­dung muss schrift­lich oder online an die Ver­an­stal­te­rin erfol­gen. Der Ver­trag kommt erst zu Stan­de, wenn die Ver­an­stal­te­rin die Anmel­dung des/der Teil­neh­men­den diesem/er schrift­lich bestä­tigt hat. Die Ver­an­stal­te­rin darf die Anmel­dung ohne Anga­be von Grün­den ableh­nen. Bei min­der­jäh­ri­gen Teil­neh­men­den ist eine schrift­li­che Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung des gesetz­li­chen Ver­tre­ters vor­zu­le­gen, bzw. des­sen Bei­sein ist erforderlich.

Bezah­lung

Die ange­ge­be­nen Prei­se und Gebüh­ren sind Brut­to­an­ga­ben. Die Leis­tun­gen der Tie­re­aka­de­mie gGmbH als gemein­nüt­zi­ge Bil­dungs­in­sti­tu­ti­on sind steu­er­frei nach § 4 Nr. 22a UStG.
Die Ver­an­stal­te­rin behält sich die Gel­tend­ma­chung des Ver­zugs­scha­dens vor, wenn Zah­lungs­fris­ten ver­säumt wer­den. Bei Zah­lungs­ver­zug erlischt die wei­te­re Teilnahmeberechtigung.

Rück­tritt durch die Veranstalterin

Die Ver­an­stal­te­rin kann die gesam­te Ver­an­stal­tung aus wirt­schaft­li­chen oder orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den bis zwei Wochen vor dem ers­ten Semi­nar­block absa­gen. Bereits geleis­te­te Teil­nah­me­ge­büh­ren wer­den in die­sem Fall zurückerstattet.

Eben­so kann die Ver­an­stal­te­rin ein­zel­ne Semi­nar­blö­cke aus orga­ni­sa­to­ri­schen Grün­den z.B. Aus­fall der Kurs­lei­tung absa­gen. Es wird in die­sem Fall kurz­fris­tig ein Ersatz­ter­min organisiert.

Wei­ter­hin kann die Ver­an­stal­te­rin jeder­zeit frist­los vom Ver­trag zurück­tre­ten, wenn der/die Teil­neh­men­de ande­re Teil­neh­men­de oder das Ziel der Ver­an­stal­tung gefähr­det. In die­sem Fall wer­den geleis­te­te Bei­trä­ge nicht zurück­er­stat­tet. Wei­ter­ge­hen­de Ansprü­che kön­nen dar­aus jeweils nicht abge­lei­tet werden.

Rück­tritt durch den/die Teilnehmende

Der/die Teil­neh­men­de kann ohne Anga­be von Grün­den vom Ver­trag zurück­tre­ten. Dies hat schrift­lich per Post oder per e‑mail an Bibi Degn, Busc­höhr­chen 19, 53819 Neun­kir­chen-Seel­scheid; b.degn@TiereAkademie.de zu erfol­gen. Der Ein­gang bei der Ver­an­stal­te­rin ist maß­geb­lich für den Ter­min des Rücktritts.

Die Stor­no­ge­büh­ren betragen:

  • bis 8 Wochen vor Semi­nar­be­ginn: 10% der gesam­ten Seminargebühr
  • weni­ger als 4 Wochen vor dem Semi­nar­be­ginn oder inner­halb der Ver­an­stal­tung: 100% der gesam­ten Seminargebühr
  • bei Rück­tritt vor dem Semi­nar kann der Teil­neh­mer einen Ersatz­teil­neh­mer stel­len, sofern die­ser die Qua­li­fi­ka­ti­on zur Teil­nah­me mitbringt.

Nicht in Anspruch genom­me­ne Leis­tun­gen wer­den nicht erstattet.

Wider­rufs­recht und Muster-Widerrufsformular

Ein Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher besteht nicht bzw. das Wider­rufs­recht für Ver­brau­cher kann vor­zei­tig erlö­schen bei fol­gen­den Verträgen:

  1. Ver­trä­ge zur Erbrin­gung von Dienst­leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Frei­zeit­be­tä­ti­gun­gen, wenn der Ver­trag für die Erbrin­gung einen spe­zi­fi­schen Ter­min oder Zeit­raum vor­sieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit die Tie­re Aka­de­mie Dienst­leis­tun­gen aus dem Bereich der Frei­zeit­be­tä­ti­gung anbie­tet, ins­be­son­de­re Ein­tritts­kar­ten für Ver­an­stal­tun­gen und Semi­na­re, besteht kein Wider­rufs­recht. Jede Buchung von Ein­tritts­kar­ten ist damit unmit­tel­bar nach Bestä­ti­gung durch die Tie­re­aka­de­mie bin­dend und ver­pflich­tet zur Abnah­me und Bezah­lung der bestell­ten Veranstaltungskarten.

Für alle ande­ren Ver­trä­ge mit Ver­brau­chern gilt das Folgende:

Wider­rufs­be­leh­rung

Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den die­sen Ver­trag zu widerrufen.

Haf­tung

Die Ver­an­stal­te­rin haf­tet für ihre gesetz­li­chen Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen nur bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit, soweit es sich nicht um eine Ver­let­zung von Leben, Kör­per oder Gesund­heit han­delt. Die Haf­tung ist auf den dop­pel­ten Teil­nah­me­preis beschränkt.

Die Ver­an­stal­te­rin haf­tet nicht für Schä­den, die von Drit­ten und/oder deren Tie­ren her­bei­ge­führt wur­den. Die Ver­an­stal­te­rin über­nimmt auch kei­ne Haf­tung für Fol­ge­schä­den, die auf feh­ler­haf­ten und/oder unvoll­stän­di­gen Inhal­ten der Vor­trä­ge und/oder Ver­an­stal­tungs­un­ter­la­gen beruhen.

Mit­wir­kungs­pflicht

Der Teil­neh­mer hat wäh­rend der prak­ti­schen Übun­gen den Anwei­sun­gen der Mit­ar­bei­ter der Ver­an­stal­te­rin Fol­ge zu leis­ten, tut er dies nicht, kann die Ver­an­stal­te­rin die Teil­neh­me­rin oder den Teil­neh­mer von der jewei­li­gen Übung aus­schlie­ßen. Im Wie­der­ho­lungs­fall ist die Ver­an­stal­te­rin berech­tigt von dem geschlos­se­nen Ver­trag zurück­zu­tre­ten. Teil­neh­mer­ge­büh­ren wer­den in die­sem Fall nicht erstattet.

Der Teil­neh­mer ver­si­chert, dass der mit­ge­brach­te Hund/das mit­ge­brahc­te Pferd gesund ist und kei­ne anste­cken­de Krank­heit vor­liegt. Jeder Teil­neh­mer ist ver­pflich­tet eine Tier­hal­ter­haft­pflicht-Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen und eine ent­spre­chen­de Bestä­ti­gung auf Ver­lan­gen vorzuweisen.

Erfol­ge

die Ver­an­stal­te­rin ist für aus­blei­ben­de Erfol­ge des Teil­neh­mers im Umgang mit Kun­din­nen und Kun­den und deren Tie­ren nicht haft­bar zu machen. Eine Erfolgs­ga­ran­tie kann nicht gege­ben wer­den, da der Erfolg des Trai­nings bedingt durch die not­wen­di­ge, rich­ti­ge und kon­se­quen­te Ver­mitt­lung und Anwen­dung der Trai­nings­vor­schlä­ge maß­geb­lich der Teil­neh­mern­den und ihrer Kun­den selbst abhängt.

Foto und Filmaufnahmen

Der Teil­neh­mer erklärt sein aus­drück­li­ches Ein­ver­ständ­nis zur Ver­öf­fent­li­chung von Foto und Film­ma­te­ri­al, wel­ches wäh­rend der Aus­bil­dungs­ein­hei­ten erstellt wur­de. Der Teil­neh­mer ver­zich­tet auf die Gel­tend­ma­chung jeg­li­cher Vergütung.

Urhe­ber­rech­te

der in den Semi­na­ren aus­ge­hän­dig­ten Unter­la­gen lie­gen aus­schließ­lich bei der Ver­an­stal­te­rin. Den Teil­neh­men­den ist jeg­li­che Ver­viel­fäl­ti­gung oder Wei­ter­ga­be an Drit­te ohne aus­drück­li­che Geneh­mi­gung der Ver­an­stal­te­rin untersagt.

Ver­jäh­rung von Ansprüchen

Ansprü­che ver­jäh­ren nach den gesetz­li­chen Bestimmungen.

Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestimmungen

Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen hat nicht die Unwirk­sam­keit des gesam­ten Ver­tra­ges zur Folge.

Vor­be­halt von Berichtigungen

Die Berich­ti­gung von Irr­tü­mern sowie von Druck- und Rechen­feh­lern bleibt vorbehalten.

Gerichts­stand

Es gilt als Gerichts­stand für das Mahn­ver­fah­ren, für alle Strei­tig­kei­ten aus einem Ver­trag oder im Zusam­men­hang damit sowie unter Voll­kauf­leu­ten Sieg­burg als vereinbart.

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